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Vermögensabschöpfung
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung – eine besondere Herausforderung in Wirtschaftsstrafsachen
Die Neufassung der Regelungen zur Vermögensabschöpfung im Strafrecht aus dem Juli 2017 verfolgt das Ziel, die aus kriminellen Handlungen erzielten Gewinne systematisch zurückzufordern. Diese umfassenden Vorschriften richten sich nicht nur gegen die unmittelbaren Straftäter, sondern können sich auch auf Dritte erstrecken, die aus den Straftaten einen Nutzen gezogen haben könnten.
Im Kern der Vermögensabschöpfung steht die Idee, dass durch oder für eine strafbare Handlung erlangte Vermögenswerte vom Gericht eingezogen werden können. Dies umfasst direkt erlangte Gewinne ebenso wie Wertersatzleistungen für den Fall, dass die ursprünglichen Vermögensgegenstände nicht mehr greifbar sind. Interessant ist dabei, dass auch Dritte, sogar Unternehmen, in den Fokus geraten können, etwa wenn sie Vermögenswerte unentgeltlich oder ohne rechtliche Grundlage vom Täter übertragen bekommen haben. Eine besondere Nuance dieser Regelungen ist, dass selbst nach erfolgter Kompensation des durch die Straftat Geschädigten unter bestimmten Bedingungen eine Einziehung dennoch stattfinden kann. Ein weiteres wichtiges Element ist die sogenannte erweiterte Einziehung, die die Möglichkeit bietet, auch Vermögensgegenstände einzuziehen, die aus anderen kriminellen Aktivitäten stammen als jenen, die im aktuellen Verfahren behandelt werden. Dieser Ansatz zielt vor allem darauf ab, die finanziellen Grundlagen der organisierten Kriminalität zu schwächen. Kritiker merken an, dass diese Praxis zu hohen finanziellen Belastungen für die Betroffenen führen kann, die in einigen Fällen sogar existenzbedrohlich sein könnten.
Die Vermögensabschöpfung ist also ein zentrales Werkzeug im Kampf gegen die Kriminalität, mit dem Ziel, unrechtmäßige Gewinne abzuschöpfen und so kriminelle Aktivitäten weniger attraktiv zu machen. Diese Regelungen erfordern jedoch eine sensible Anwendung und gründliche Abwägung, um nicht nur die Interessen der Justiz, sondern auch die der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen. Vor allem für Personen, die in ein entsprechendes Ermittlungsverfahren involviert sind, ist es von großer Bedeutung, frühzeitig fachkundigen juristischen Rat einzuholen, um einerseits die eigene Zahlungsfähigkeit zu schützen und andererseits mögliche Einziehungsforderungen zu minimieren.
Die Systematik der Vermögensabschöpfung ist komplex, die Folgen von Fehlern sind oft weitreichend. Wir beraten Sie dazu in allen Verfahrensstadien: sowohl präventiv als auch bei der Abwehr konkreter Abschöpfungsmaßnahmen.
Im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung stehen Strafverteidiger vor einer Reihe komplexer Aufgaben, die tiefgreifende rechtliche Kenntnisse und eine strategische Vorgehensweise erfordern. Sie müssen bereits früh im Prozess Risiken identifizieren, die mit der Vermögensabschöpfung zusammenhängen, und effektive Präventionsmaßnahmen entwickeln. Dies setzt nicht nur fundiertes Wissen im Strafrecht voraus, sondern auch in verwandten Rechtsbereichen wie Wirtschafts-, Steuer- und Umweltrecht. Eine zentrale Herausforderung für Strafverteidiger besteht darin, den Mandanten von Beginn an präventiv zu beraten und gegebenenfalls eigene Untersuchungen anzustellen, um vorbeugend gegen staatliche Eingriffe zu wirken. Wurde der Mandant bereits mit Abschöpfungsmaßnahmen konfrontiert, gilt es, den Schaden in wirtschaftlicher Sicht möglichst zu begrenzen.
Anwälte

Timo Scharrmann
Fachanwalt für Strafrecht

Nils Paßmann
Rechtsanwalt